...entwicklungs- und lernbeeinträchtigte Mädchen/Jungen, deren Familien die Betreuung und Versorgung nicht ausreichend gewährleisten können und auf überschaubare Zeit eine deutliche Entlastung benötigen. Die emotionalen Bindungen innerhalb der Familie sollten noch vorhanden und Ressourcen verfügbar sein, um den Verbleib/Rückführung in die Familie zu ermöglichen. Bei einigen Kindern/Jugendlichen liegen Teilleistungsstörungen (z.B. Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom etc.) vor.
Die Betreuung endet in der Regel mit dem Ende der Schulpflicht. Das Aufnahmealter ist abhängig vom Entwicklungsstand des Kindes und Jugendlichen. Die Verweildauer ist abhängig von den im Hilfeplan vereinbarten Zielen.
Als Grundlage für die Planung und Durchführung der Hilfe zur Erziehung dient der Kontrakt (der Hilfeplan) zwischen Sorgeberechtigten, Jugendamt und dem Jugendhilfezentrum. Im Hilfeplan erfolgt mit allen an der Hilfe Beteiligten eine gemeinsame, verbindliche Festlegung der Ziele sowie der Form und Inhalte der Hilfe. Ausschlusskriterien für diese Hilfeform sind massiver Drogenmissbrauch, massive Kriminalität, geistige und starke körperliche Behinderung.
Die Ziele der sozialpädagogischen Förderung sind: